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Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. In ihr sind alle selbständigen Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert, soweit sie aus ihrer erwerbsmäßigen und nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro erzielen, nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und nicht anderweitig von der Versicherungspflicht befreit sind. Ausgenommen sind auch nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, Hobby- und Freizeitkünstler. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt. Zur darstellenden Kunst zählen auch Schauspieler. Die Leistungen aus der KSV werden von den jeweiligen Versicherungsträgern Krankenkasse (Kranken- und Pflegeversicherung) und Bundesversicherungsanstalt (gesetzliche Rente) erbracht. Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse zuständig. Finanziert wird die KSK zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten; die andere Beitragshälfte tragen die "Verwerter" von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten "Künstlersozialabgabe", die zur Zeit (2015) 5,2 % aller Einnahmen eines Künstlers ausmacht, nebst einem Zuschuss des Bundes. Verwerter sind im Falle von Schauspielern die Bühnen bzw. der Veranstalter. Infos unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de/

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last update: 2016-01-04
by Klaus
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