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GEMA

Änderungen in Version 5 (von Klaus, 28.12.2015 15:41)

  • ## Allgemein
  • -GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Es handelt sich um eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht der meisten Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken wahrnimmt. Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplecen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.
  • +GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Es handelt sich um eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht der meisten Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken wahrnimmt. Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.
  • ## GEMA und Improvisationstheater
  • Die Frage, ob der Veranstalter GEMA-Gebühren zu bezahlen hat, wenn sich bei einem öffentlichen Auftritt ein Improvisationstheatern musikalisch begleiten lässt, ist wie folgt zu beantworten:
  • - Spielt der betreffende Musiker bei einem Improvisationstheaterauftritt nur oder auch nur teilweise GEMA-geschützte Musik (vom Blatt oder aus dem Gedächtnis), ist die übliche GEMA-Gebühr zu bezahlen. Übrigens ist auch vor und nach dem Auftritt oder in der Pause gespielte GEMA-geschützte Musik von der "Konserve" gebührenpflichtig!
  • - Spielt der Musiker nur improvisierte Musik, so ist der Seite: www.impro-musik.de zufolge zu unterscheiden:
  • ::::::::- Ist der betreffende Musiker Mitglied der GEMA, wird nach deren Ansicht eine Gebühr fällig, weil er gerade in diesem Moment "ein neues Werk geschaffen habe".
  • ::::::::- Nur wenn er nur improvisiert und nicht GEMA-Mitglied ist wird keine Gebühr fällig!
  • ## Höhe der Gebühren
  • Die Gebühen sind hoch, bemessen sich nach Raumgröße und Eintrittsgeld. Z.B. bei einem Veranstaltungsraum bis 200 qm und 10 Euro Eintrittsgeld sind incl. Umsatzsteuer ca. 160 Euro zu zahlen. Im Einzelfall lässt sich die GEMA auf Ermäßigungen und Sondervereinbarungen ein. Das ist Verhandlungssache. Wer GEMA-pflichtige Veranstaltungen nicht meldet und "erwischt" wird, muss nicht nur rückwirkend bezahlen, sondern es kommt ein Aufschlag von 100 % dazu! Die GEMA hat (freiberufliche) Mitarbeiter, die z.B. Zeitungen nach "verdächtigen" Veranstaltungen durchforsten (möglicherweise dann die betreffende Veranstaltung besuchen) und der GEMA dann entsprechende Hinweise geben!