Zum Inhalt springen

Muster eines Gastspielvertrags

Änderungen in Version 11 (von Klaus, 10.07.2009 21:03)

  • Zwischen ________________________________________________________________________
  • – vertreten durch _______________________________________________________________
  • (nachstehend ImproTheatergruppe genannt)
  • und _____________________________________________________________________________
  • – vertreten durch den/die Bevollmächtigte(n), Herrn/Frau ___________________________________
  • Anschrift _________________________________________________________________________
  • Tel. (d) ________________, Fax _______________, Tel. (p) _______________
  • (nachstehend Veranstalter genannt)
  • wird folgender Vertrag geschlossen:
  • **§ 1. Leistungen der ImproTheatergruppe**
  • Die ImproTheatergruppe verpflichtet sich, beim Veranstalter mit ihrem Programm
  • _________________________________________ am __________ um ______Uhr aufzutreten.
  • **§ 2. Technische Leistungen des Veranstalters**
  • a) Die Aufführung findet statt in den Räumlichkeiten (Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner):
  • ______________________________________________________________________________
  • b) Die Räumlichkeiten stehen der ImproTheatergruppe für erforderliche Vorbereitungsarbeiten
  • ab dem ___________ um ____ Uhr zur Verfügung.
  • **§ 3. Bestandteile des Vertrages**
  • Der Gastspielvertrag kommt unter Einbeziehung der umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • zustande.
  • **§ 4 Hotelunterkunft**
  • a) Für die ausreichende Übernachtung von _____ Personen sorgt der Veranstalter für die Zeit vom
  • _____________ (Anreise) bis zum _____________ (Abreise) auf seine Kosten.
  • b) Eine Vorauszahlung auf Reisekosten in Höhe von _____________ Euro ist bis zum __________ zu überweisen.
  • **§ 5 Werbung**
  • Die ImproTheatergruppe stellt dem Veranstalter folgendes Informations- und Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit
  • zur Verfügung:
  • ________________________________________________________________________________
  • ________________________________________________________________________________
  • ________________________________________________________________________________
  • **§ 6 Gagenregelung**
  • (Variante A):
  • a) Für die Durchführung nach § 1 erhält die ImproTheatergruppe vom Veranstalter eine Gage in Höhe von _____________ Euro
  • (in Worten: ___________________ Euro) zuzüglich ____% Mehrwertsteuer.
  • (Variante B):
  • a) Die ImproTheatergruppe erhält ____% der um die Mehrwertsteuer verminderten Eintrittseinnahmen.
  • Der entsprechende MwSt.-Satz wird ggfs. auf den Anteil des ImproTheatergruppes hinzugerechnet.
  • b) Als Mindestsumme erhält der ImproTheatergruppe für die Durchführung(en) nach § 1 vom Veranstalter
  • _____________ Euro (in Worten: __________________________ Euro) zuzüglich ____% Mehrwertsteuer.
  • c) Es sind folgende Eintrittspreise vereinbart: _______________
  • (beide Varianten):
  • b/d) Als Zahlungsmittel wird vereinbart: Barzahlung / Verrechnungsscheck / Überweisung auf Konto Nr. ________________ bei
  • ____________________________ (BLZ _________________)
  • **§ 7 Erklärung zur Rechtsform der ImproTheatergruppe**
  • (Variante A):
  • Der als ImproTheatergeruppe bezeichnete Vertragspartner ist im Sinne des KSVG keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Er ist Einzelunternehmer / eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und somit selbständig im
  • Sinne des KSVG. Der Veranstalter ist somit KSK-abgabepflichtig.
  • (Variante B):
  • Der als ImproTheatergruppe bezeichnete Vertragspartner ist als eingetragener / nicht eingetragener Verein /
  • GmbH im Sinne des KSVG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Veranstalter ist nicht KSK-abgabepflichtig.
  • **§ 8 Wirksamkeit**
  • Der Vertrag gilt nur dann als zustandegekommen, wenn das Duplikat dem Absender bis zum _____________ gegengezeichnet vorliegt.
  • **§ 9 - Gratiskarten**
  • (nur in Verbindung mit § 6, Variante B, sinnvoll):
  • Der Veranstalter kann nach Abstimmung mit dem ImproTheatergruppe Frei- oder Ehrenkarten ausgeben. Die Vergabe von Pressekarten richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei mehr als 5 Pressekarten muss der ImproTheatergruppe vorher zustimmen.
  • **§ 10 Sonstige Vereinbarungen**
  • ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  • ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  • ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  • ________________________________________________________________________________
  • Ort, Datum _______________________________________________________________________
  • für das ImproTheater ___________________________________________________________________
  • In Vollmacht für den Veranstalter ______________________________________________________
  • **Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gastspielvertrag**
  • (Anlage zum Gastspielvertrag)
  • **1. Inhalt**
  • Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung des Auftritts der ImproTheatergruppe.
  • +
  • **2. Honorar / Gage**
  • 2.1 Der Gastspielvertrag gilt als Rechnung.
  • 2.2 Gage und Nebenkosten regelt der Vertrag.
  • 2.3 Gage und Nebenkosten sind mit der Beendigung der Darbietung fällig.
  • 2.4 Gage und Nebenkosten sind gesondert auszuweisen.
  • 2.5 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  • 2.6 Abschläge von der Gage (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
  • 2.7 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  • **3. Schadenersatz / Haftung**
  • 3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf die ImproTheatergruppe vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Die ImproTheatergruppe behält ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Gage und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
  • 3.2 Führt höhere Gewalt dazu, dass die Veranstaltung ausfällt, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.
  • 3.3 Ist die ImproTheatergruppe aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage aufzutreten, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  • 3.4 Erfüllt die ImproTheatergruppe ohne wichtigen Grund ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird sie schadenersatzpflichtig.
  • 3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber der ImproTheatergruppe bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der ImproTheatergruppes bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
  • 3.6 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die ImproTheatergruppe unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist die ImproTheatergruppe berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.
  • **4. Urheber- und Leistungsschutzrechte**
  • 4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die ImproTheatergruppe berechtigt, ihr Programm nicht darzubieten bzw. abzubrechen. Die ImproTheatergruppe behält in diesem Fall ihren vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.
  • 4.2 Die ImproTheatergruppe unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des ImproTheatergruppes.
  • **5. Randbedingungen**, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.
  • 5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.
  • 5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
  • 5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3.1 AGB.
  • - 6. Werbung**
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen.
  • - 7. Teilnichtigkeit**
  • Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
  • Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
  • **8. Änderungen und Nebenabreden**
  • Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
  • **9. Datenschutz**
  • Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSchG).
  • **10. Gerichtsstand**
  • Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • {{Rechtsthemen}}
  • Kategorie:Recht