Muster eines Gastspielvertrags
Version 2 (von Klaus, 10.07.2009 20:37)
Zwischen ________________________________________________________________________
– vertreten durch __________________________________________________________________
(nachstehend ImproTheatergruppe genannt)
und _____________________________________________________________________________
– vertreten durch den/die Bevollmächtigte(n), Herrn/Frau ___________________________________
Anschrift _________________________________________________________________________
Tel. (d) __________________, Fax _______________, Tel. (p) __________________
(nachstehend Veranstalter genannt)
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1. Leistungen der ImproTheatergruppe
Die ImproTheatergruppe verpflichtet sich, beim Veranstalter mit ihrem Programm ______________________________
_________________________ am _____________ um _________Uhr aufzutreten.
§ 2. Technische Leistungen des Veranstalters
a) Die Aufführung findet statt in den Räumlichkeiten (Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner):
b) Die Räumlichkeiten stehen der ImproTheatergruppe für erforderliche Vorbereitungsarbeiten
ab dem _____________ um _________ Uhr zur Verfügung.
§ 3. Bestandteile des Vertrages
Der Gastspielvertrag kommt unter Einbeziehung der umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
§ 4 Hotelunterkunft
a) Für die ausreichende Übernachtung von _____ Personen trägt der Veranstalter für die Zeit vom
_____________ (Anreise) bis zum _____________ (Abreise) auf seine Kosten Sorge.
b) Eine Vorauszahlung auf Reisekosten in Höhe von _____________ Euro ist bis zum __________
zu überweisen.
§ 5 Werbung
Die ImproTheatergruppe stellt dem Veranstalter folgendes Informations- und Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit
zur Verfügung:
§ 6 Gagenregelung
(Variante A):
a) Für die Durchführung(en) nach § 1 erhält die ImproTheatergruppe vom Veranstalter ein Gesamthonorar
in Höhe von _____________ Euro (in Worten: ___________________ Euro)
zuzüglich ____% Mehrwertsteuer.
(Variante B):
a) Die ImproTheatergruppe erhält _% der um die Mehrwertsteuer verminderten Eintrittseinnahmen.
Der entsprechende MwSt.-Satz wird ggfs. auf den Anteil des ImproTheatergruppes hinzugerechnet.
b) Als Mindestsumme erhält der ImproTheatergruppe für die Durchführung(en) nach § 1 vom Veranstalter
__________ Euro (in Worten: __________________________ Euro)
zuzüglich _% Mehrwertsteuer.
c) Es sind folgende Eintrittspreise vereinbart: _________________________________________
(beide Varianten):
b/d) Als Zahlungsmittel wird vereinbart: Barzahlung / Verrechnungsscheck / Überweisung auf
Konto Nr. ________________ bei ____________________________ (BLZ _________________)
§ 7 Erklärung zur Rechtsform des ImproTheatergruppes
(Variante A):
Der als ImproTheatergeruppe bezeichnete Vertragspartner ist im Sinne des KSVG keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Er ist Einzelunternehmer / eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und somit selbständig im
Sinne des KSVG. Der Veranstalter ist somit KSK-abgabepflichtig.
(Variante B):
Der als ImproTheatergruppe bezeichnete Vertragspartner ist als eingetragener / nicht eingetragener Verein /
GmbH im Sinne des KSVG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Veranstalter ist nicht KSK-abgabepflichtig.
§ 8 Wirksamkeit
Der Vertrag gilt nur dann als zustandegekommen, wenn das Duplikat dem Absender bis zum
_____________ gegengezeichnet vorliegt.
§ 9 - Gratiskarten
(nur in Verbindung mit § 6, Variante B, sinnvoll):
Der Veranstalter kann nach Abstimmung mit dem ImproTheatergruppe Frei- oder Ehrenkarten ausgeben. Die Vergabe
von Pressekarten richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei mehr als 12 Pressekarten
muss der ImproTheatergruppe vorher zustimmen.
§ 10 Sonstiges
Ort, Datum _______________________________________________________________________
für das ImproTheater ___________________________________________________________________
In Vollmacht für den Veranstalter ______________________________________________________
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gastspielvertrag
(Anlage zum Gastspielvertrag)
Inhalt
Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung der/des Auftritte/s der ImproTheatergruppe.Honorar / Gage
2.1 Der Gastspielvertrag gilt als Rechnung.
2.2 Die Gage und die Nebenkosten regelt der Vertrag.
2.3 Die Gage und die Nebenkosten sind mit der Beendigung der Darbietung fällig.
2.4 Die Gage und die Nebenkosten sind gesondert auszuweisen.
2.5 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
2.6 Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
2.7 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.Schadenersatz / Haftung
3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf die ImproTheatergruppe vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Die ImproTheatergruppe behält ihren
vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
3.2 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.
3.3 Ist die ImproTheatergruppe aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.4 Erfüllt die ImproTheatergruppe ohne wichtigen Grund ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird sie schadenersatzpflichtig.
3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber der ImproTheatergruppe bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der ImproTheatergruppes bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
3.6 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die ImproTheatergruppe unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist die ImproTheatergruppe berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die ImproTheatergruppe berechtigt, ihr Programm nicht darzubieten bzw. abzubrechen.
Die ImproTheatergruppe behält in diesem Fall ihren vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.
4.2 Die ImproTheatergruppe unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des ImproTheatergruppes.Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.
5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.
5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3.1 AGB.Werbung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen.Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag
Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSchG).Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.