Nicht rechtsfähiger Verein
Änderungen in Version 2 (von Klaus, 14.03.2012 19:20)
-{{Überarbeiten}}- Ein **nicht rechtfähiger Verein** ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
- Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
- Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
- Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__54.html) ist z.B. bei
- http://bundesrecht.juris.de zu finden.
- {{Rechtsthemen}}
- Kategorie:Recht