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Nicht rechtsfähiger Verein

Änderungen in Version 2 (von Klaus, 14.03.2012 19:20)

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  • Ein **nicht rechtfähiger Verein** ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
  • Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
  • Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__54.html) ist z.B. bei
  • http://bundesrecht.juris.de zu finden.
  • {{Rechtsthemen}}
  • Kategorie:Recht