Zum Inhalt springen

Nicht rechtsfähiger Verein

Änderungen in Version 4 (von improwiki, 01.12.2013 22:16)

  • Ein **nicht rechtfähiger Verein** ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
  • Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
  • Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__54.html) ist z.B. bei
  • http://bundesrecht.juris.de zu finden.
  • -{{Rechtsthemen}}
  • -Kategorie:Recht
  • +**Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.**