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Nicht rechtsfähiger Verein

Änderungen in Version 6 (von improwiki, 10.01.2018 18:42)

  • Ein **nicht rechtfähiger Verein** ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
  • Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
  • -Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__54.html) ist z.B. bei
  • +Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://www.gesetze-im-internet.de) ist z.B. bei
  • http://bundesrecht.juris.de zu finden.