Nicht rechtsfähiger Verein
Änderungen in Version 6 (von improwiki, 10.01.2018 18:42)
- Ein **nicht rechtfähiger Verein** ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
- Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
- Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
-Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__54.html) ist z.B. bei- +Der Gesetzestext zu [§ 54 BGB](http://www.gesetze-im-internet.de) ist z.B. bei
- http://bundesrecht.juris.de zu finden.