Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. In ihr sind alle selbständigen Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert, soweit sie aus ihrer erwerbsmäßigen und nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro erzielen, nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und nicht anderweitig von der Versicherungspflicht befreit sind. Ausgenommen sind auch nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, Hobby- und Freizeitkünstler. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt. Zur darstellenden Kunst zählen auch Schauspieler. Die Leistungen aus der KSV werden von den jeweiligen Versicherungsträgern Krankenkasse (Kranken- und Pflegeversicherung) und Bundesversicherungsanstalt (gesetzliche Rente) erbracht. Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse zuständig. Finanziert wird die KSK zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten; die andere Beitragshälfte tragen die "Verwerter" von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten "Künstlersozialabgabe", die zur Zeit (2015) 5,2 % aller Einnahmen eines Künstlers ausmacht, nebst einem Zuschuss des Bundes. Verwerter sind im Falle von Schauspielern die Bühnen bzw. der Veranstalter. Infos unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de/

  • avatar Klaus
  • avatar improwiki
last update: 2016-01-04
by Klaus
Lizenzinformation

Der Text ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 DE verfügbar; Informationen zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.