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Muster eines Gastspielvertrags

-- = Leerraum für individuelle Einträge

Vertragstext

Zwischen Theater XYZ – vertreten durch ---------------------
Anschrift ------------------------
Tel. (d) -----, Fax -----, Tel. (p) -----
(nachstehend ImproTheatergruppe genannt)

und -------------------------

– vertreten durch den/die Bevollmächtigte(n), Herrn/Frau ----------- Anschrift ------------------------
Tel. (d) -----, Fax -----, Tel. (p) -----
(nachstehend Veranstalter genannt)

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1. Leistungen der ImproTheatergruppe
Die ImproTheatergruppe verpflichtet sich, beim Veranstalter mit ihrem Programm ---------------
am --- um -- Uhr aufzutreten.

§ 2. Technische Leistungen des Veranstalters
a) Die Aufführung findet statt in den Räumlichkeiten (Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner):
--------------- -
b) Die Räumlichkeiten stehen der ImproTheatergruppe für erforderliche Vorbereitungsarbeiten
ab dem --- um -- Uhr zur Verfügung.

§ 3. Bestandteile des Vertrages
Der Gastspielvertrag kommt unter Einbeziehung der umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch die Bühnenanweisungen enthalten, zustande.

§ 4 Hotelunterkunft
a) Für die ausreichende Übernachtung von - Personen sorgt der Veranstalter für die Zeit vom ----
(Anreise) bis zum ---- (Abreise) auf seine Kosten.

b) Eine Vorauszahlung auf Reisekosten in Höhe von ---- Euro ist bis zum --- zu überweisen.

§ 5 Werbung
Die ImproTheatergruppe stellt dem Veranstalter folgendes Informations- und Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung:
-------------------------------------------------------------------------------------------------

§ 6 Gagenregelung
(Möglichkeit A: Festgage):
a) Für die Durchführung nach § 1 erhält die ImproTheatergruppe vom Veranstalter eine Gage in Höhe von -- Euro
(in Worten: ----- Euro) zuzüglich -% Umsatzsteuer.

(Möglichkeit B: Einnahmen anteilig):
a) Die ImproTheatergruppe erhält -% der um die Umsatzsteuer verminderten Eintrittseinnahmen.
Der entsprechende Umsatzsteuersatz wird ggfs. auf den Anteil der ImproTheatergruppe hinzugerechnet.
b) Als Mindestsumme erhält die ImproTheatergruppe für die Durchführung(en) nach § 1 vom Veranstalter
--- Euro (in Worten: ------- Euro) zuzüglich -% Umsatzsteuer.
c) Es sind folgende Eintrittspreise vereinbart: ----

(Zusatz zu A und B, wobei die kursiven Textteile entfallen:):
Die ImproTheatergruppe ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Gage wird daher ohne Umsatzsteuer ausbezahlt.

(für alle Möglichkeiten):
b/d) Als Zahlungsmittel wird vereinbart: Barzahlung / Verrechnungsscheck / Überweisung auf Kontobeider ABC-Bank
IBAN: XXXXXXXXXX, BIC: XXXXXXX

§ 7 Erklärung zur Rechtsform der ImproTheatergruppe
(Variante A):
Der als ImproTheatergeruppe bezeichnete Vertragspartner ist im Sinne des KSVG keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist Einzelunternehmer / eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und somit selbständig im Sinne des KSVG. Der Veranstalter ist somit KSK-abgabepflichtig.
(Variante B):
Der als ImproTheatergruppe bezeichnete Vertragspartner ist als eingetragener / nicht eingetragener Verein / GmbH im Sinne des KSVG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Veranstalter ist nicht KSK-abgabepflichtig.

§ 8 Wirksamkeit
Der Vertrag gilt nur dann als zustandegekommen, wenn das Duplikat dem Absender bis zum ---- gegengezeichnet vorliegt.

§ 9 - Gratiskarten
(nur in Verbindung mit § 6, Variante B, sinnvoll):
Der Veranstalter kann nach Abstimmung mit der ImproTheatergruppe Frei- oder Ehrenkarten ausgeben. Die Vergabe von Pressekarten richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei mehr als 5 Pressekarten muss die ImproTheatergruppe vorher zustimmen.

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

  -----------

Ort, Datum -----------------------

für das ImproTheater XYZ ----------------------

In Vollmacht für den Veranstalter ------------------

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gastspielvertrag
(Anlage zum Gastspielvertrag)

1. Inhalt
Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung des Auftritts der ImproTheatergruppe.

2. Honorar / Gage
2.1 Der Gastspielvertrag gilt als Rechnung.
2.2 Gage und Nebenkosten regelt der Vertrag.
2.3 Gage und Nebenkosten sind mit der Beendigung der Darbietung fällig.
2.4 Gage und Nebenkosten sind gesondert auszuweisen.
2.5 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
2.6 Abschläge von der Gage (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
2.7 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Schadenersatz / Haftung
3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf die ImproTheatergruppe vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Die ImproTheatergruppe behält ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Gage und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
3.2 Führt höhere Gewalt dazu, dass die Veranstaltung ausfällt, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.
3.3 Ist die ImproTheatergruppe aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage aufzutreten, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.4 Erfüllt die ImproTheatergruppe ohne wichtigen Grund ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird sie schadenersatzpflichtig.
3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber der ImproTheatergruppe bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der ImproTheatergruppes bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
3.6 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die ImproTheatergruppe unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist die ImproTheatergruppe berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.

4. Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die ImproTheatergruppe berechtigt, ihr Programm nicht darzubieten bzw. abzubrechen. Die ImproTheatergruppe behält in diesem Fall ihren vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.
4.2 Die ImproTheatergruppe unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des ImproTheatergruppes.

5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.
5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.
5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3.1 AGB.

6. Bühnenanweisungen
6.1 Die minimale Spielfläche der Bühne beträgt -- m Breite -- m Höhe -m Tiefe.
6.2 Die Bühne muss waagerecht und fest sein und darf keine Unebenheiten aufweisen. Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung der Bühne.
6.3 Die Tonanlage / Lichtanlage stellt die ImproTheatergruppe / der Veranstalter.
6.4 Auf der Bühne müssen drei Stühle stehen.

7. Werbung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen.

8. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

9. Änderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

10. Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSG).

11. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erläuterungen

 - noch unvollständig -

zum Vertrag

zu § 1

zu § 2

zu § 3

  • Die Bühnenanweisungen können auch separat erstellt werden und müssen nicht Bestandteil der AGB sein.

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

  • KSVG = Künstlersozialversicherungsgesetz; KSK = Künstlersozialkasse

zu § 8

zu § 9

zu § 10

zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen

zu 1.

zu 2.

zu 3.

zu 4.

zu 5.

zu 6.

  • Die Bühnenanweisungen können auch separat erstellt werden und müssen nicht Bestandteil der AGB sein.

zu 7.

zu 8.

zu 9.

zu 10.

zu 11.

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last update: 2015-01-25
by Klaus
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