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Nicht rechtsfähiger Verein
Ein nicht rechtfähiger Verein ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.
Der Gesetzestext zu § 54 BGB ist z.B. bei http://bundesrecht.juris.de zu finden.
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