Zum Inhalt springen

Nicht rechtsfähiger Verein

Version 2 (von Klaus, 14.03.2012 19:20)

Ein nicht rechtfähiger Verein ist keine juristische Person und muss nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.

Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt.
Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Amateur-Improgruppen, sich als nichtrechtsfähiger Verein zu organisieren.

Der Gesetzestext zu § 54 BGB ist z.B. bei
http://bundesrecht.juris.de zu finden.

{{Rechtsthemen}}
Kategorie:Recht